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Führerscheinklasse A

Führerscheinklasse A

  • hiermit dürfen Motorräder oder auch Trikes mit über 50 cm³ Hubraum und einer Motorleistung von mehr als 35 kW (bzw. 15 kW für Trikes) gefahren werden, deren Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h beträgt.
  • auch Beiwagen dürfen befördert werden
  • das Mindestalter liegt bei 24 Jahren (bzw. bei 21 Jahren für Trikes)
  • schließt die Führerscheinklassen A2, A1 und AM ein

Quelle: Führerschein.de

Führerscheinklasse A1

Führerscheinklasse A1

  • gilt für zwei- und dreirädrige Leichtkrafträder, deren Hubraum maximal 125 cm³ (Trikes: 50 cm³) beträgt und die eine Motorleistung bis zu 11 kW (Trikes: 15 kW) aufweist
  • Beiwagen dürfen mitgeführt werden
  • das Mindestalter liegt bei 16 Jahren
  • die Klasse AM ist eingeschlossen

Quelle: Führerschein.de

Führerscheinklasse A2

Führerscheinklasse A2

  • berechtigt zum Fahren von zweirädrigen Krafträder mit bis zu 35 kW Motorleistung
  • Beiwagen dürfen mitgeführt werden
  • das Mindestalter beträgt 18 Jahre
  • Klasse A1 und M sind eingeschlossen

Quelle: Führerschein.de

Führerscheinklasse B

Führerscheinklasse B

  • darf mit frühestens 17 Jahren („Begleitetes Fahren“) erworben werden
  • schließt die Klasse M und in bestimmten Fällen auch L mit ein
  • berchtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen bzw. zum Ziehen von Anhängern. Die Gesamtmasse  von Zugfahrzeug und Anhänger darf jedoch nicht über 3,5 Tonnen liegen
  • insgesamt darf das Fahrzeug nicht mehr als acht Personen (exklusive Fahrer) befördern können.

Quelle: Führerschein.de

Führerscheinklasse B 197

Führerscheinklasse B 197

Der neue Automatikführerschein B197 erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen auch das Fahren von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe. Diese Regelungen gelten.

  • Keine Einschränkungen im Führerschein
  • Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe
  • Praktische Prüfung kann auf Automatikgetriebe abgelegt werden

Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B macht, musste bislang bei der praktischen Prüfung darauf achten, mit welchem Fahrzeug er sie absolviert. Bei einer Prüfung in einem Wagen mit Automatikgetriebe wurde in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Damit dürfen jedoch ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden. Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.

Was sind die Voraussetzungen für den B197?

Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellemundAutomatikgetriebe statt:

• Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
• Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer
• Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt

Quelle: adac.de

Führerscheinklasse BE

Führerscheinklasse BE

  • berechtigt zum Fahren von Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die mehr als 750 kg und bis zu 3,5 Tonnen Gesamtmasse aufweisen

Quelle: Führerschein.de

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