Nutzliche Zahlen unf Fakten zum Führerschein (Klasse B):
Halten und Parken sind freiwillige Fahrtunterbrechungen die nicht durch den Verkehr oder eine Anordnung bedingt sind. Halten: bis 3 Minuten wenn das Fahrzeug nicht verlassen wird. Parken: länger als 3 Minuten oder wenn der Fahrer das Fzg verlässt und sich davon entfernt.
- Anhänger ohne Zugfahrzeug dürfen nicht länger als 2 Wochen auf der Fahrbahn geparkt werden. - Kfz über 3,5 t und Anhänger ohne Zugfahrzeug brauchen auch innerhalb Ortschaften beim Parken eigene Beleuchtung oder die Parkwarntafel (rot/weis) |